Bündnis 90/ die Grünen

Ortsverband Germering

Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Kreuzlinger Feld“, Stadtratssitzung vom 6.7.21

Für die Zulässigkeit von Bürgerbegehren sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Wird das Quorum erreicht, d.h. haben mindestens 7 % der Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt?
    • Erfüllt die Fragestellung die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens?

Das Quorum, in Germering braucht man  aktuell mindestens 2117 gültige Unterschriften, wurde mit etwa 2800  eingereichten Unterschriften mehr als erfüllt.

Das Rechtsgutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, kam zu dem Schluss, dass die Fragestellung die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.

Entgegen unserer Auffassung hat sich die Mehrheit des Stadtrats nach intensiver Diskussion der Empfehlung des Gutachtens angeschlossen und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Die endgültige Entscheidung zur Zulässigkeit der Fragestellung könnte nur vor Gericht gefällt werden.

Unbestritten ist aber, dass sich etwa 2800 wahlberechtigte Bürger*innen mit ihrer Unterschrift  für einen Bürgerentscheid zum „Kreuzlinger Feld“ eingesetzt haben.

Ein Bürgerentscheid kann auch vom Stadtrat eingeleitet werden, um wichtige Fragen zu klären. Es hat sich gezeigt, dass bei einem Projekt dieser Größenordnung, die im Bebauungsplanverfahren üblichen, gesetzlich vorgeschriebenen, Formen der Bürgerbeteiligung nicht ausreichen.

Wir GRÜNE haben deshalb einen Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids gestellt.

Dieser Antrag wurde von Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.

 

Agnes Dürr, Fraktionsvorsitzende

 

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